Fachberatung

In diesem Bereich erhalten Sie fachkundige Informationen und wichtige Tipps zum Vorgehen bei einem Unfall. Gerne können Sie auch einen Termin zur Fachberatung vor Ort vereinbaren!

Foto von Michael Stedele - Ihr Gutachter!

Rechte – Was steht Ihnen zu?

Gutachter/ Sachverständiger
Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Unfallgegner oder seine Versicherung bereits einen Sachverständigen bestellt hat. Die Kosten für den Sachverständigen trägt die gegnerische Versicherung. Außerdem erhalten Sie somit eine erste Fachberatung!

Wertminderung
Oft versuchen die Versicherungen auf der Basis eines von der Werkstatt erstellten Kostenvoranschlags abzurechen. Kostenvoranschläge berücksichtigen keine Wertminderung! Beanspruchen Sie Ihren Anspruch auf Wertminderung durch ein Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen.

Ersatz der Reparaturkosten
Als Geschädigter haben Sie das Recht auf Erstattung der Reparaturkosten vom Unfallgegner oder seiner Versicherung. Die Grundlage dafür ist ein Sachverständigengutachten.

Werkstattwahl
Als Geschädigter haben Sie das Recht die Werkstatt Ihrer Wahl für die sachgemäße Reparatur Ihres Fahrzeuges zu beauftragen.

Leihwagen
Als Geschädigter haben Sie für die Dauer der Reparatur Anspruch auf einen Leihwagen oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall. Die Entschädigung wird durch ein Sachverständigengutachten ermittelt.

Anwalt
Als Geschädigter haben Sie das Recht einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit der Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen. Die Kosten trägt der Unfallverursacher oder dessen Versicherung.

 

Fachberatung bei Unfall durch Selbstverschulden

Ein Unfall ist schnell passiert! Dabei gibt es einiges zu beachten. Für die Schadensabwicklung benötigen Sie eine Fülle an Informationen. Die Sicherung dieser Informationen steht an erster Stelle.
Direkt an der Unfallstelle sind die meisten Beweise vorhanden, die es zu sichern gilt:
  • Fotografieren Sie die am Unfall beteiligten Fahrzeuge sowie den Unfallort.
  • Übersichtsfotos lassen das Geschehen leichter nachvollziehen. Detailfotos von entstandenen Schäden sind darüber hinaus unabdingbar.
  • Unfallskizzen umittelbar nach Tathergang dienen als Erinnerungsstütze und zur Veranschaulichung. Fertigen Sie diese nach Möglichkeit an.
  • Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte und weitere optisch wahrnehmbare Folgen des Unfalls sind ebenfalls wichtige Beweise.
  • Stets stellt sich die Frage, ob die Polizei erforderlich ist. Rufen Sie die Polizeit bei Personenschäden und/oder bei hohen Sachschäden. Entsteht der Verdacht einer Straftat, zum Beispiel Unfallfallflucht, Trunkenheit am Steuer etc. sollten Sie sich ebenfalls an die Polizeit wenden. Generell gilt dies auch, wenn die Sachlage nicht ganz klar ist.
Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt sein, so beachten Sie außerdem Folgendes:
  • Amtliches Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge aufschreiben
  • Namen und Anschriften der Unfallgegner notieren
  • Versicherungsgesellschaften der Unfallgegner (ist diese nicht bekannt, lassen Sie sich die Information nachliefern) mitteilen lassen
  • Namen und Anschriften von Zeugen notieren

Als Leitfaden und Stütze kann Ihnen diese Checkliste dienen. Bewahren Sie sie einfach griffbereit im Auto auf. So stellen Sie sicher, dass Sie in der Aufregung keine wichtigen Beweise vergessen. Ein unabhängiger Sachverständiger kann darüber hinaus bei der Abwicklung eines Schadens unterstützen.

Verschulden Sie einen Unfall selbst, werden Erstattungen und Ersatzleistungen für Ihr Fahrzeug bei Kaskoversicherungen per Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages geregelt (AKB). Die Haftpflichtversicherung hingegen deckt ohnehin bereits die Schadenssumme Ihres Unfallgegners ab. Je schneller Sie dabei Ihrer Versicherung den Unfall melden, desto schneller kann die Abwicklung erfolgen.

Dem gegenüber steht der Unfall, bei dem Sie unverschuldet beteiligt sind. Dabei gibt es etliche Unterschiede zu beachten:
  • Benötigen Sie einen Rechtsanwalt, ist die Kostenübernahme in den meisten Fällen ausgeschlossen.
  • Wird ein Sachverständiger beauftragt, so müssen Sie das mit Ihrer Versicherung absprechen. Alternativ wird das sogar direkt durch die Versicherung veranlasst.
  • Ferner werden Wertminderungen oder Kosten für einen erforderlichen Mietwagen und Nutzungsausfallkosten in vielen Fällen nicht erstattet.
  • Die wichtigen Schritte der Schadensabwicklung übernehmen manche Versicherungen für Sie.
Zusammenfassend ist es deshalb sehr wichtig, sich unmittelbar nach Tathergang bei Ihrer Versicherung zu melden. Nur so kann eine reibungslose und rasche Abwicklung im Schadensfall (Kaskoschaden) gewährleistet werden.

 

Fachberatung bei Unfall durch Fremdverschulden

Ein Unfall ist schnell passiert! Dabei gibt es einiges zu beachten. Für die Schadensabwicklung benötigen Sie ein Fülle an Informationen. Die Sicherung dieser Informationen steht an erster Stelle.

Direkt an der Unfallstelle sind die meisten Beweise vorhanden, die es zu sichern gilt:
  • Fotografieren Sie die am Unfall beteiligten Fahrzeuge sowie den Unfallort.
  • Übersichtsfotos lassen das Geschehen leichter nachvollziehen. Detailfotos von entstandenen Schäden sind darüber hinaus unabdingbar.
  • Unfallskizzen umittelbar nach Tathergang dienen als Erinnerungsstütze und zur Veranschaulichung. Fertigen Sie diese nach Möglichkeit an.
  • Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte und weitere optisch wahrnehmbare Folgen des Unfalls sind ebenfalls wichtige Beweise.
  • Stets stellt sich die Frage, ob die Polizei erforderlich ist. Rufen Sie die Polizeit bei Personenschäden und/oder bei hohen Sachschäden. Entsteht der Verdacht einer Straftat, zum Beispiel Unfallfallflucht, Trunkenheit am Steuer etc. sollten Sie sich ebenfalls an die Polizeit wenden. Generell gilt dies auch, wenn die Sachlage nicht ganz klar ist.
Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt sein, so beachten Sie außerdem Folgendes:
  • Amtliches Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge aufschreiben
  • Namen und Anschriften der Unfallgegner notieren
  • Versicherungsgesellschaften der Unfallgegner (ist diese nicht bekannt, lassen Sie sich die Information nachliefern) mitteilen lassen
  • Namen und Anschriften von Zeugen notieren

Als Leitfaden und Stütze kann Ihnen diese Checkliste dienen. Bewaren Sie sie einfach griffbereit im Auto auf. So stellen Sie sicher, dass Sie in der Aufregung keine wichtigen Beweise vergessen. Ein unabhängiger Sachverständiger kann darüber hinaus bei der Abwicklung eines Schadens unterstützen. Verschulden Sie einen Unfall nicht selbst, handelt es sich um einen Haftpflichtschaden. Dabei trägt in jedem Fall die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten, welche zur Unfallabwicklung erforderlich sind. Entstehen beispielsweise Kosten für einen Sachverständigen, einen Rechtsanwalt, einen Mietwagen oder für die Reparatur Ihres beschädigten Fahrzeuges, werden diese übernommen. Für Sie entsteht kein finanzieller Aufwand. Lediglich die Pflicht zur Schadensminderung müssen Sie beachten. Unnötige Kosten, etwa die Anmietung eines teuren Mietwagens oder eine überteuerte Exklusivwerkstatt bei einem älteren Auto, wären ungünstig.

Folgende Rechte und Ansprüche haben Sie hingegen als Unfallgeschädigter (Haftpflichtschadensfall):
  • Sachverständiger frei wählbar
  • Rechtsanwalt frei wählbar
  • Reparaturwerkstatt frei wählbar
  • Wahlweise: Reparaturkosten werden ohne MwSt (fiktive Abrechnung) erstattet
  • Anspruch auf einen Mietwagen oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung

Wird die Bagatellschadensgrenze im Schadensfall überschritten, schreitet die Versicherung ein und übernimmt die entstandenen Kosten. Hier noch einmal der ergänzende Hinweis zur Pflicht zur Schadensminderung, den es dringend zu beachten gilt.