AGB

1. Gutachten Bedingungen

Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer für den Auftraggeber erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsinhalt, wenn sie der Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt.

2. Auftragserteilung

Der Auftrag zur Erstellung des Gutachtens ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der Auftragsgeber hat insbesondere das Schadensausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom Auftraggeber zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den Auftraggeber oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

3. Gutachten- und Auftragsausführung

Gutachten werden vom Auftragnehmer unparteiisch nach besten Wissen und Gewissen erstellt. Der Auftragnehmer versichert mit dem Auftraggeber weder verwandt noch verschwägert zu sein bzw. in wirtschaftlicher Abhängigkeit (z.B. durch Beteiligungen oder Gesellschaftanteilen) zu stehen. Einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom Auftraggeber gewünschtes Ergebnis kann der Sachverständige nur in Rahmen objektiver und unparteiischer Anwendung seiner Sachkunde gewährleisten, ist zur sachgemäßen Erledigung des Auftrages die Hinzuziehung von Sachverständigen anderer Disziplinen erforderlich, so erfolgt deren Beauftragung durch den Auftraggeber. Im übrigen ist der Sachverständige berechtigt zur Bearbeitung des Auftrages auf Kosten des Auftraggeber die notwendigen und üblichen Untersuchungen nach einem pflichtgemäßen Ermessen durchzuführen oder durchführen zu lassen, Erkundigungen einzuholen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmen sowie Fotos und Zeichnungen anfertigen oder anfertigen zu lassen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf.
Soweit hier unvorhergesehene oder im Verhältnis zum Zwecke des Gutachtens zeit- oder kostenaufwändige Untersuchungen erforderlich werden, ist dazu die vorherige Zustimmung des Auftraggeber einzuholen, sofern dies nicht bereits im Auftrag vereinbart wurde. Der Sachverständige die ihm vom Auftraggeber zur Durchführung des Auftrags überlassenen Unterlagen unaufgefordert wieder zurückzugeben.

4. Gutachtenerstellung

Das Gutachten ist innerhalb vereinbarter Frist zu erstellen. Der Auftraggeber erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in Kopie, das Original mit Original-Lichtbildsatz und Kalkulation wird mit gleicher Post an die zuständige Versicherung gesendet. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbild – Negativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim Auftragnehmer. Original-Dateien verbleiben grundsätzlich beim Auftragnehmer und werden weder an den Auftraggeber noch an Dritte weitergeleitet.

5. Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens an den Auftraggeber oder auf Wunsch des Auftraggebers an Dritte (Versicherung) erfolgt auf Risiko des Auftraggeber.

6. Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug

Das Sachverständigenhonorar ist bei Abholung des Gutachtens im Büro des Sachverständigen unmittelbar fällig. Ausnahme stellt eine Abtrittserklärung an die zuständige Versicherung dar. Ein Versand der Gutachten erfolgt nur gegen Nachname. Bei allen Zahlungen ist die Gutachten-/Rechnungsnummer anzugeben. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

7. Sachverständigenhonorar

Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Sachgutachten auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert brutto des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage. Bei vereinbarter Abrechnung auf Stundebasis wird ein Verrechnungssatz gemäß der im Sachverständigenbüro aushängenden Honorartabelle verrechnet. Sämtliche aufgeführte Euro-Beträge verstehen sich immer zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

8. Rechnungsprüfungsberichte / Nachbesichtigung

Rechungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25% des sich aus der Honorartabelle ergebenen Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.

9. Kündigung

Auftraggeber und Auftragnehmer können den Vertrag nur aus wichtigem Grund in schriftlicher Form kündigen. Wichtige Gründe, die den Auftraggeber zur Kündigung berechtigen, sind u.a. der Entzug der Anerkennung durch den Verband oder ein Verstoß gegen die Pflichten des Sachverständigen zur objektiven, unabhängigen und parteiischen Gutachtenerstellung. Wichtige Gründe, die den Auftraggeber (Sachverständigen) zur Kündigung berechtigen, sind u.a. die Verweigerung der notwendigen Mitwirkung des Auftraggeber oder der Versuch der zuverlässigen Einwirkung seitens des Auftraggeber auf den Sachverständigen, die das Ergebnis des Gutachtens verfälschen kann, des weiteren wenn der Auftraggeber in Schuldnerverzug und/oder in Vermögensverfall gerät und wenn der Sachverständige nach Auftragsannahme feststellt, dass ihm die zur Erledigung des Auftrags notwendige Sachkunde fehlt. Im Übrigen ist eine Kündigung des Vertrages oder ausgeschlossen Auftragsstornierungen bis zum Beginn der Begutachtung sind schriftlich, per Telefax oder Email mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit einer Arbeitsstunde gemäß Büroindex des Sachverständigen zzgl. Mehrwertsteuer berechnet, sofern der Auftraggeber den Nachweis nicht führt, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Bei einer Auftragsstornierung nach dem Begutachtungsbeginn werden die gesamten Gutachtengebühren fällig.

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn er oder seine Mitarbeiter die Schäden durch ein mangelhaftes Gutachten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Alle darüber hinaus gehenden Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen. dies gilt auch für Schäden, die bei Nachbesserung entstehen. Die Rechte des Auftraggebers aus Gewährleistung werden dadurch nicht berührt. Schadenersatzansprüche, die nicht der verkürzten Verjährungsfrist nach BGB unterliegen, verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Eingang des Gutachtens beim Auftraggeber. Sofern innerhalb eines Monats nach Empfang der Expertise keine Nachbesserung verlangt wird, ist eine Haftung dann ausgeschlossen, wenn es sich um offensichtliche Mängel handelt oder der Auftraggeber ein Unternehmer war.

11. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Gerichtsstand

Erfüllungsort ist die berufliche Niederlassung des Sachverständigen. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen so ist der Hauptsitz des Auftragnehmers ausschließlicher Gerichtsstand. Wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt ebenfalls der Hauptsitz des Auftragnehmers als Gerichtstand.

13. Salvatorische Klausel, Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung in diese Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.