Meine Leistungen
Als Sachverständiger biete ich Gutachten und Leistungen über ein breites Spektrum. Haben Sie Interesse an einem Gutachten? Kontaktieren Sie mich gerne.
Gerichtsgutachten
Unter einem Sachverständiger versteht man eine natürliche Person, der eine explizite Sachkunde sowie ein überdurchschnittliches Wissen sowie die nötige Erfahrung auf einem bestimmten Fachgebiet zugesprochen wird. Ein Sachverständiger wird immer dann in den Verhandlungsverlauf einbezogen, wenn das Gericht über kein eigenes ausreichendes Fachwissen für den vorliegenden Sachverhalt verfügt und so für den weiteren Verlauf eines Verfahrens wichtige Sachfragen klären lassen möchte.
Nicht nur Gerichte und Behörden können einen Sachverständigen beauftragen, auch Unternehmen oder eine Privatperson können sich an diesen wenden, um Streitfragen klären zu lassen.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger arbeite ich mit den Gerichten zusammen, besonders in den von Kollegen schwach besetzten Fachgebieten bestellen mich die Gerichte gerne auch bundesweit.
Unfall-Schadengutachten
Ein Schadengutachten beinhaltet folgende Punkte, die nur ein unabhängiger Sachverständiger festlegen kann:
- Feststellung des Schadenumfangs
- Reparaturkosten
- Wertminderung
Das Schadengutachten nach einem Unfall dient der Feststellung der unfallbedingten Schäden, der Ermittlung der Reparaturkosten sowie der Wertminderung und des Widerbeschaffungswertes.
Die Beauftragung eines versicherungsunabhängigen Kfz-Sachverständigen führt zur vollumfänglichen Schadensersatzleistung.
Wärmebild-Aufnahmen
Die Nutzung einer Wärmebild-Kamera bietet eine schnelle und effiziente Methode zur Schadens-Analyse und eignet sich besonders für Wasserschäden, Lecks und Wärmeverlust.
Beweissicherung und Plausibilitätsprüfungen
Jedes Gutachten bzw. jede Überprüfung dient der Beweissicherung.
Eine Beweissicherung ist vor allem dann erforderlich, wenn ein Rechtsstreit zu befürchten ist.
In vielen Fällen sind zu befürchtende gerichtliche Auseinandersetzungen auch außergerichtlich zu klären. In diesen Fällen dient die Beweissicherung als Grundlage für die gestellten Ansprüche.
Oftmals lässt sich jedoch eine gerichtliche Klärung nicht vermeiden. Die Beweissicherung wird in diesen Fällen als sogenannter Parteivortrag eingebracht.
Dabei verschafft sich das Gericht einen Einblick in den technischen Sachverhalt und entscheidet dann, ob zusätzlich noch ein vom Gericht beauftragtes Gutachten notwendig ist.
Lehrgänge
Michael Stedele bietet Lehrgänge für Sachverständigen Kollegen der verschiedenen Prüforganisationen an. Der Titel „HU am auflaufgebremsten Anhänger“ beschreibt die Funktionen und die Prüfmöglichkeiten einschließlich rechtlicher Hintergründe bei einer Hauptuntersuchung am Pkw Anhänger.
Der Lehrgang unterteilt sich in einen theoretischen und einen Praxisteil.
In einem weiteren Lehrgang mit dem Titel „ Reparatur von auflaufgebremsten Anhängern“ werden die Teilnehmer in die Reparatur von Auflaufbremsen der verschiedenen Anhänger eingewiesen. Der Lehrgang unterteilt sich in einen theoretischen und einen Praxisteil.
Zielgruppen:
- Prüforganisationen
- Werkstätten
- Fuhrpark
Die Lehrgänge werden bundesweit angeboten.
Unfallanalytik Pkw Anhänger
Ob die Bremse am auflaufgebremsten Anhänger funktioniert oder nicht entscheidet sehr oft, ob ein Unfall passiert oder vermieden hätte werden können. Pkw-Anhänger sind häufig sehr schlecht gewartet und von den Prüforganisationen nicht immer richtig geprüft. Ich bediene das Fachgebiet rund um den Pkw-Anhänger und bin gerne behilflich, wenn es darum geht zu beurteilen, ob eine Auflaufbremse vor dem Unfall noch ausreichend funktioniert hat, eine Zugverbindung defekt war oder nicht richtig angekuppelt war. Selbstverständlich unterstütze ich auch gerne die Unfallanalytiker der Prüforganisationen, wenn es um das Fachgebiet Pkw-Anhänger geht.